Allgemeine "Ski-Basar" - Teilnahmebedingungen des
Schi-Verein Stuttgart-Vaihingen e.V.
Im Folgenden werden der Schi-Verein Stgt.-Vaihingen e.V., In der Lüsse 3,
70563 Stuttgart, als der Verein, das Kaufobjekt als die Ware, der eine Ware zum
Verkauf Anbietende als der Verkäufer und der eine Ware Erwerbende als der
Käufer bezeichnet.
- Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf
alle Rechtsbeziehungen des Vereins zu den Verkäufern einer Ware. Weiterhin
finden diese Allgmeinen Teilnahmebedingungen Anwendung auf alle
geschlossenen Kaufverträge zwischen Verkäufern und Käufern einer Ware.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden jeweils
ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Verein organisiert einen Ski-Basar, im Rahmen dessen er
ausschließlich Räumlichkeiten zur Präsentation der Ware sowie beratende,
ehrenamtliche Hilfskräfte zur Verfügung stellt und die Abwicklung der
zwischen den Verkäufern und Käufern abzuschließenden Kaufverträge
übernimmt.
- Der Verein ist jederzeit dazu berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe
von Gründen abzusagen.
- Der Verein tritt im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem
Käufer als reiner Geschäftsvermittler auf und handelt weder in eigenem
Namen noch als Bevollmächtigter des Verkäufers oder des Käufers.
Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
zustande. Hieran ändern insbesondere die unverbindlichen und unter
Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung erfolgenden Beratungen der
Hilfskräfte des Vereins nichts.
- Auf Verlangen des Käufers einer Ware ist der Verein berechtigt, diesem
Name und Adresse des Verkäufers zu nennen, sofern der Käufer diese Daten
zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen benötigt.
- Der Verkäufer überlässt dem Verein für den Ski-Basar den Besitz an der
Ware, wobei er versichert, dass diese in seinem Alleineigentum steht. Der
Verein händigt dem Verkäufer hierfür eine Annahmequittung aus. Der Verein
stellt die Ware in den Veranstaltungsräumen in zum Verkauf geeigneter Art
und Weise aus. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art
oder einen bestimmten Ort der Ausstellung. Eine Verpflichtung des Vereins,
ihm vorgelegte Ware zur Ausstellung aufzunehmen, besteht nicht.. Der
Verkäufer gibt dem Verein zudem einen Mindestverkaufspreis vor, welcher vom
Verein in geeigneter Art und Weise als Angebotsaufforderung an der Ware
angebracht wird.
- Der Verein prüft die Ware weder auf Gebrauchstauglichkeit noch auf
Mangelfreiheit und schließt insoweit jegliche Haftung aus. Der Verein
schließt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich jede Haftung
oder Gewährleistung für Beschädigungen oder das Abhandenkommen der
überlassenen Ware aus.
- Die Ausstellung der Ware durch den Verein erfolgt unter der Bedingung der
Entrichtung eines Unkostenbeitrags durch den Verkäufer, welcher in jedem
Falle beim Verein verbleibt und welcher nicht auf den Anteil des Verkäufers
am Verkaufserlös angerechnet wird. Der Unkostenbeitrag wird für jede Ware
einzeln fällig (paarweise angebotene Ware gilt insoweit als jeweils ein
Stück). Tarife für die Unkostenbeiträge siehe separater Aushang.
- Ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Ware
kommt dergestalt zustande, als der Käufer innerhalb des
Veranstaltungszeitraums an der dafür vorgesehenen Kasse des Vereins ein
Angebot zum Erwerb der Ware abgibt. Der Verein nimmt dieses Angebot als Bote
des Verkäufers in Empfang, wobei der Verkäufer auf dessen Übermittlung an
ihn verzichtet. Unter der Bedingung, dass das Angebot des Käufers
mindestens auf den Verkaufspreis lautet, nimmt der Verkäufer dieses Angebot
an, wobei er den Verein befugt, dem Käufer die Annahme schlüssig dadurch
zu übermitteln, dass er diesem den Besitz an der Ware einzuräumen und den
Kaufpreis in Besitz zu nehmen berechtigt ist. Der Verkäufer erklärt sich
zudem damit einverstanden, dass nach Bezahlung der Ware das Eigentum an
dieser auf den Käufer übergeht.
- Der Verkauf der Ware erfolgt unter jedem gesetzlich zulässigen Ausschluss
der Gewährleistung. Der Verkäufer sichert weder Eigenschaften der Ware zu
noch erhält der Käufer von diesem Garantien im Rechtssinne. Auf Ziff. 4
Satz 2 dieser Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
- Die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse finden
keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vereins oder des Verkäufers beruhen.
- Von dem Kaufpreis erhält der Verein einen Anteil von 15 % als
Vermittlungsaufwandsentschädigung. Die restlichen 85% gehen in das Eigentum
des Verkäufers über. Der Verkäufer hat seinen Anteil am Veranstaltungstag
zu den auf der Annahmequittung aufgedruckten Zeiten an der dafür
vorgesehenen Kasse des Vereins abzuholen. Nicht innerhalb dieses Zeitraums
abgeholte Anteile gehen in das Eigentum des Vereins über. Nicht
veräußerte Ware hat der Verkäufer am Veranstaltungstag zu den auf der
Annahmequittung aufgedruckten Zeiten an der dafür vorgesehenen
Rückgabestelle des Vereins abzuholen. Nicht innerhalb dieses Zeitraums
abgeholte Ware geht ebenfalls in das Eigentum des Vereins über.
- Kaufpreisanteil und Ware werden dem Verkäufer nur gegen Vorlage der
entsprechenden Annahmequittung herausgegeben.